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Kostenloser Rechner · Steuersätze mit Stand September 2026

MwSt-Rechner Deutschland 2026 – brutto netto (19 %, 7 %)

Umsatzsteuer-Rechner Deutschland: MwSt. zu 19 %, 7 % brutto/netto berechnen, dazu Umsatzgrenze, Erklärungs- und Rechnungspflichten (Stand 09/2026).

Was möchten Sie berechnen?
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Vorbelegt mit dem im September 2026 geltenden Satz. Ändern Sie ihn, wenn sich der Satz ändert oder Sie einen anderen benötigen.

Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser: Ihre Eingaben werden weder hochgeladen noch gespeichert. Die Ergebnisse sind Schätzungen zu Planungszwecken und keine Steuerberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall von Ihrer Steuerberatung oder der zuständigen Steuerbehörde prüfen.

MwSt.-Sätze in Deutschland

Jeder der folgenden Sätze kann im Rechner ausgewählt werden. Die Aufzählungen von Waren und Dienstleistungen sind typische Beispiele, keine vollständigen gesetzlichen Definitionen.

Steuersatz % Gilt typischerweise für
Regelsatz 19 % Die meisten Waren und Dienstleistungen
Ermäßigter Satz 7 % Die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen (einschl. E-Books), öffentlicher Personennahverkehr, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen, Speisen in Restaurants und beim Catering (ohne Getränke)
Nullsatz 0 % Photovoltaikanlagen, wesentliche Komponenten und Batteriespeicher für PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden

Sondergebiete

Helgoland und Büsingen am Hochrhein gehören nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU

Umsatzgrenze für die Steuerpflicht

Kleinunternehmerregelung: Vorjahresumsatz bis 25.000 EUR und Umsatz im laufenden Jahr bis 100.000 EUR (seit 1. Januar 2025)

Steuererklärungen und Zahlung

Vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen; monatlich, wenn die Steuer des Vorjahres 9.000 EUR übersteigt; Befreiung möglich bei höchstens 2.000 EUR; fällig am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums; zusätzlich eine Jahreserklärung

Pflichtangaben auf Rechnungen

Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Artikel 226) muss eine vollständige Rechnung folgende Angaben enthalten:

Rechnungen bis 250 EUR brutto dürfen vereinfacht ausgestellt werden (Kleinbetragsrechnung)

  • das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden
  • die USt-IdNr. des Leistungsempfängers, sofern dieser die Steuer schuldet (z. B. im Reverse-Charge-Verfahren)
  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistungen
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung bzw. der Zahlung, sofern er vom Rechnungsdatum abweicht
  • das Entgelt je Steuersatz bzw. Steuerbefreiung, den Einzelpreis ohne Mehrwertsteuer sowie etwaige Rabatte
  • den angewandten Steuersatz und den zu entrichtenden Steuerbetrag
  • den Grund einer Steuerbefreiung bzw. den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge), wenn der Kunde die Steuer schuldet
  • Für inländische B2B-Umsätze ist eine strukturierte E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD, EN 16931) erforderlich; seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen sie empfangen können

Verkäufe in andere EU-Länder: Reverse-Charge-Verfahren und OSS

Lieferungen und Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Land werden in der Regel ohne inländische Mehrwertsteuer im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet: Der Kunde schuldet die Steuer in seinem eigenen Land, und die Rechnung muss den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge) sowie die USt-IdNr. beider Parteien enthalten.

Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern werden mit dem Steuersatz des Kundenlandes besteuert, sobald Ihre EU-weiten Fernverkäufe 10.000,00 € im Jahr übersteigen. Über den One-Stop-Shop (OSS) erklären Sie diese Mehrwertsteuer in einer einzigen vierteljährlichen Erklärung im Inland, statt sich in jedem Land registrieren zu lassen.

E-Rechnung

B2B: Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können; Papier- und andere Formate sind bis Ende 2026 zulässig, für Aussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 EUR bis Ende 2027; Ausstellungspflicht für alle ab 1. Januar 2028

Aktuelle Änderungen

Der Steuersatz von 7 % für Speisen in Restaurants und beim Catering (ohne Getränke) steht seit 1. Januar 2026 wieder im Umsatzsteuergesetz. Die Kleinunternehmerregelung wurde zum 1. Januar 2025 geändert (25.000 EUR / 100.000 EUR)

So funktioniert die Berechnung

Beim Hinzurechnen der Mehrwertsteuer wird der Nettopreis mit (1 + Steuersatz) multipliziert. Beim Herausrechnen wird der Bruttopreis durch (1 + Steuersatz) geteilt. Den Steuersatz einfach vom Bruttopreis abzuziehen, führt zu einem falschen Ergebnis: 19 % von 119 sind 22,61, die in 119 enthaltene Mehrwertsteuer zu 19 % beträgt aber 19,00. Die Beträge werden erst am Ende auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der MwSt.-Satz in Deutschland?

Der MwSt.-Regelsatz in Deutschland beträgt 19 %. Für die in der Tabelle auf dieser Seite aufgeführten Waren und Dienstleistungen gelten weitere Sätze von 7 %.

Wie rechne ich die MwSt. auf einen Nettopreis auf?

Multiplizieren Sie den Nettopreis mit 1,19 (1 plus Regelsatz von 19 %). Beispiel: 100,00 € × 1,19 = 119,00 €, davon 19,00 € MwSt..

Wie ermittle ich die in einem Bruttopreis enthaltene MwSt.?

Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19. Beispiel: 119,00 € ÷ 1,19 = 100,00 € netto, die enthaltene MwSt. beträgt also 19,00 €. Würden Sie 19 % vom Bruttopreis nehmen, wäre die Steuer zu hoch angesetzt.

Ab welchem Umsatz ist ein Unternehmen in Deutschland MwSt.-pflichtig?

Kleinunternehmerregelung: Vorjahresumsatz bis 25.000 EUR und Umsatz im laufenden Jahr bis 100.000 EUR (seit 1. Januar 2025)

Wie oft sind in Deutschland MwSt.-Erklärungen abzugeben?

Vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen; monatlich, wenn die Steuer des Vorjahres 9.000 EUR übersteigt; Befreiung möglich bei höchstens 2.000 EUR; fällig am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums; zusätzlich eine Jahreserklärung

Muss ich Geschäftskunden in anderen EU-Ländern MwSt. berechnen?

In der Regel nicht. Die meisten Lieferungen und Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in einem anderen EU-Land werden im Reverse-Charge-Verfahren ohne Mehrwertsteuer abgerechnet, mit der USt-IdNr. beider Parteien und dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge) auf der Rechnung. Bei Verkäufen an Verbraucher ist es anders: Oberhalb der EU-weiten Lieferschwelle für Fernverkäufe von 10.000 EUR berechnen Sie die Mehrwertsteuer des Kundenlandes, in der Regel über den One-Stop-Shop.

Sind diese Steuersätze aktuell?

Sie wurden am 30. September 2026 anhand der Angaben von Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die örtlichen Finanzämter und der übrigen auf dieser Seite genannten Quellen geprüft. Ändert sich ein Satz, geben Sie den neuen Satz in das Feld für den Steuersatz ein – das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Quellen

Steuersätze, Tarifstufen und Schwellenwerte wurden am 30. September 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Steuerregeln ändern sich: Hat sich ein Satz geändert, passen Sie ihn im Rechner oben an.

Diese Berechnung als PDF per E-Mail erhalten

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse, und wir senden Ihnen diese Berechnung als PDF – mit einem Hinweis, wie Skyline Nexus ERP dieselben Sätze auf jeder Rechnung anwendet und die Steuer automatisch verbucht.

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