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Warenwirtschaftssystem kostenlos: was realistisch ist

Warenwirtschaftssystem kostenlos: welche Gratis-Varianten es gibt, wo ihre Grenzen liegen und was eine Warenwirtschaft mit Buchhaltung im Handel leisten muss.

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In diesem Leitfaden
  1. Warenwirtschaftssystem kostenlos: die ehrliche Antwort
  2. Was ein Warenwirtschaftssystem ist und was es von der Buchhaltung unterscheidet
  3. Die Gratis-Varianten und ihre Grenzen
  4. Warenwirtschaft im Einzelhandel: Kasse, TSE und Bestand
  5. Kernfunktionen: Artikel, Lagerorte, Einkauf und Verkauf
  6. Lagerbewertung: FIFO, Durchschnitt und was Bilanz und Finanzamt erwarten
  7. Die Verbindung zur Buchhaltung: ein Rechenbeispiel
  8. E-Rechnung ab 2027: was Warenverkäufe an Unternehmen betrifft
  9. Was ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung kostet
  10. Checkliste: ein Warenwirtschaftssystem auswählen
  11. Wann ein Warenwirtschaftssystem zu früh oder zu viel ist
  12. Warenwirtschaft und Buchhaltung in Skyline Nexus ERP

Warenwirtschaftssystem kostenlos: die ehrliche Antwort

Ein Warenwirtschaftssystem kostenlos gibt es in drei Formen: als Gratis-Tarif mit festen Grenzen bei Belegen, Artikeln oder Nutzern, als Open-Source-Programm, das Sie selbst installieren und betreiben, oder als kostenlosen ersten Monat einer Bezahlsoftware. Wer Bestände, Einkauf und Buchführung in einem fertig betriebenen System will, zahlt in der Regel einen Monatspreis.

Dieser Ratgeber richtet sich an Inhaber von Einzelhandelsgeschäften, Online-Händlern, kleinen Großhändlern und Handwerksbetrieben mit Materiallager, die ein Warenwirtschaftsprogramm suchen und wissen wollen, was kostenlos realistisch ist, was ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung leisten muss und was es kostet. Er ist herstellerneutral; ein Abschnitt am Ende beschreibt, wie Skyline Nexus ERP diese Anforderungen abdeckt und wo es Grenzen hat.

Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 11. Oktober 2026. Preise anderer Anbieter werden hier nicht genannt; vergleichen Sie Tarife immer auf der Preisseite des jeweiligen Anbieters und achten Sie auf Nettopreise, Laufzeiten und Add-ons.

Was ein Warenwirtschaftssystem ist und was es von der Buchhaltung unterscheidet

Ein Warenwirtschaftssystem (kurz WaWi) bildet den Warenfluss eines Unternehmens ab: Artikelstamm mit Einkaufs- und Verkaufspreisen, Bestellungen an Lieferanten, Wareneingang, Bestände je Lagerort, Verkauf vom Angebot über den Lieferschein bis zur Rechnung, Retouren und Inventur. Es beantwortet die Fragen: Was habe ich, wo liegt es, was hat es gekostet, was muss ich nachbestellen?

Die Buchhaltung beantwortet andere Fragen: Was schulde ich, was schuldet man mir, wie hoch sind Umsatz, Wareneinsatz und Gewinn, und welche Umsatzsteuer ist fällig? Sie arbeitet mit Konten, nicht mit Artikeln. Ein Warenwirtschaftssystem ohne Buchhaltung liefert Belege, die jemand buchen muss; eine Buchhaltung ohne Warenwirtschaft kennt den Lagerwert erst nach der Inventur.

Ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung verbindet beides: Jeder Einkauf erhöht den Bestand und die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten, jeder Verkauf senkt den Bestand, bucht Umsatz und Umsatzsteuer und berechnet den Wareneinsatz aus den tatsächlichen Einkaufspreisen. Genau diese Verbindung unterscheidet ein kleines ERP von einem Lagerprogramm mit Rechnungsfunktion.

Die Gratis-Varianten und ihre Grenzen

Bevor Sie ein kostenloses Warenwirtschaftssystem einsetzen, sollten Sie wissen, wofür Sie später zahlen. Die Grenzen sind bei allen Varianten ähnlich, nur an anderer Stelle.

  • Gratis-Tarife von Bezahlanbietern: meist eine feste Zahl von Rechnungen oder Belegen pro Monat, ein Nutzer, ein Lager, oft ohne Buchhaltung, Bankabgleich oder Steuerberater-Export. Sie eignen sich zum Rechnungsschreiben mit wenigen Artikeln; sobald Bestände, Bestellungen oder ein zweiter Nutzer dazukommen, wird ein Tarif oder ein Add-on fällig.
  • Open-Source-Warenwirtschaft: keine Lizenzgebühr, oft sogar mit Buchhaltung, aber Server oder Hosting, Updates, Sicherungen, Datenschutz-Dokumentation und Fachwissen für die Einrichtung. Rechnen Sie Ihre eigene Zeit oder einen Dienstleister ein; die Summe kann über einem Monatsabo liegen.
  • Kostenloser erster Monat oder Testphase: alle Funktionen mit eigenen Daten, danach der reguläre Preis. Das ist die ehrlichste Form von kostenlos, weil Sie den vollen Umfang prüfen, aber eben nur für eine begrenzte Zeit.
  • Tabellenkalkulation als Lagerliste: kostet nichts, ist aber kein Warenwirtschaftssystem. Bestände stimmen nur, solange jemand jede Bewegung einträgt, und die Buchhaltung bleibt getrennt.
  • Prüfen Sie bei jeder Gratis-Variante vier Dinge: Wie viele Belege pro Monat, wie viele Nutzer, wie viele Lagerorte, und wie kommen Ihre Daten wieder heraus, wenn Sie wechseln.

Warenwirtschaft im Einzelhandel: Kasse, TSE und Bestand

Im Einzelhandel entscheidet die Kasse über die Auswahl. Nach § 146a Abs. 1 AO muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein; § 1 der Kassensicherungsverordnung bestimmt, dass damit elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen gemeint sind, während elektronische Buchhaltungsprogramme ausdrücklich nicht darunter fallen. Ein Warenwirtschaftssystem ohne zertifizierte TSE dürfen Sie deshalb nicht als Ladenkasse einsetzen, so gut seine Lagerfunktionen auch sind.

Daraus ergeben sich zwei Wege. Entweder Sie wählen ein Warenwirtschaftssystem, dessen Kassenmodul eine zertifizierte TSE einbindet und das der Anbieter ausdrücklich dafür freigibt, oder Sie betreiben eine separate TSE-Kasse und übernehmen die Tagesumsätze in Warenwirtschaft und Buchhaltung, per Schnittstelle oder als Tagesabschluss. Fragen Sie den Anbieter schriftlich, welcher Weg für sein Produkt gilt.

Unabhängig von der Kasse braucht Warenwirtschaft im Einzelhandel Bestände je Filiale, Verkaufspreisgruppen, Barcodes oder Artikelnummern, Retouren mit Gutschrift und eine Inventur mit Differenzliste. Online-Händler ergänzen Versand, Lieferscheine und den Abgleich der Shop-Bestellungen; Großhändler brauchen Kundenpreise, Zahlungsziele und Kreditlimits, wie unser Ratgeber zum ERP im Großhandel beschreibt.

Kernfunktionen: Artikel, Lagerorte, Einkauf und Verkauf

Unabhängig von Branche und Preis sollte ein Warenwirtschaftsprogramm die folgenden Funktionen im Grundumfang haben. Fehlt eine davon, zahlen Sie sie später als Add-on oder mit Handarbeit.

  • Artikelstamm mit Einkaufspreis, Verkaufspreis, Umsatzsteuersatz, Einheit, Kategorie und bei Bedarf Chargen oder Haltbarkeit.
  • Bestände je Lagerort oder Filiale, mit Umlagerung zwischen den Standorten und einem Bericht, der den Bestand je Standort zeigt.
  • Einkauf mit Bestellung, Wareneingang und Lieferantenrechnung, damit offene Bestellungen und Verbindlichkeiten sichtbar sind.
  • Verkauf vom Angebot über Auftrag und Lieferschein zur Rechnung, mit Gutschriften für Retouren.
  • Mindestbestand und Nachbestellvorschlag, Inventur mit Zähllisten und Differenzbuchung.
  • Berichte: Lagerwert, Lagerbewegungen, Bestandsalterung, Ladenhüter, Verkäufe je Artikel und je Kunde.
  • E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD erzeugen und empfangene E-Rechnungen lesen, weil Rechnungen an andere Unternehmen nach Auslaufen der Übergangsfristen elektronisch sein müssen.
  • Datenübergabe an die Steuerkanzlei in einem Format, mit dem sie arbeitet, und Import-Vorlagen für Artikel, Kunden und Anfangsbestände.

Lagerbewertung: FIFO, Durchschnitt und was Bilanz und Finanzamt erwarten

Ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung muss den Bestand bewerten, nicht nur zählen. Handelsrechtlich erlaubt § 240 Abs. 4 HGB, gleichartige Vorräte zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen, und § 256 HGB lässt die Annahme zu, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften Vorräte zuerst verbraucht wurden, also FIFO oder LIFO. Steuerlich erlaubt § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG bilanzierenden Unternehmen ausdrücklich die Annahme, dass die zuletzt angeschafften Waren zuerst verbraucht wurden (LIFO). Welche Methode für Ihre Handels- und Steuerbilanz passt, klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.

In der Praxis arbeiten die meisten Systeme mit FIFO oder mit dem gleitenden Durchschnitt. FIFO verbraucht die ältesten Einkaufslose zuerst und liefert einen Lagerwert nahe den aktuellen Einkaufspreisen; der gleitende Durchschnitt glättet Preisschwankungen und ist einfacher zu erklären. Wichtig ist weniger die Methode als ihre konsequente Anwendung: Das System muss den Wareneinsatz je Verkauf aus den tatsächlichen Einkaufslosen berechnen und in der Buchhaltung ausweisen.

Fragen Sie den Anbieter deshalb nicht nur, ob es eine Lagerbewertung gibt, sondern nach welcher Methode, ob sie je Artikel oder je Unternehmen festgelegt wird, und ob der Wareneinsatz automatisch gebucht wird oder erst bei der Inventur.

Die Verbindung zur Buchhaltung: ein Rechenbeispiel

So sieht die Verbindung von Warenwirtschaft und Buchhaltung bei einem einfachen Handelsgeschäft aus. Ein Händler kauft 100 Stück eines Artikels zu je 8 € netto ein und verkauft 60 Stück zu je 15 € netto an einen Geschäftskunden; der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %, die Bewertung erfolgt nach FIFO.

Einkauf: Der Bestand steigt auf 100 Stück mit einem Lagerwert von 800 €. Die Buchhaltung bucht Dr Vorräte 800 / Dr Vorsteuer 152 / Cr Verbindlichkeiten 952. Verkauf: Die Rechnung lautet über 900 € netto plus 171 € Umsatzsteuer, also 1.071 € brutto. Die Buchhaltung bucht Dr Forderungen 1.071 / Cr Umsatzerlöse 900 / Cr Umsatzsteuer 171. Gleichzeitig entsteht der Wareneinsatz: Dr Wareneinsatz 480 / Cr Vorräte 480, weil 60 Stück zu je 8 € das Lager verlassen.

Ergebnis: Im Lager liegen noch 40 Stück mit 320 € Lagerwert, der Rohertrag beträgt 900 € minus 480 € = 420 €, und die Umsatzsteuer-Zahllast aus diesem Vorgang beträgt 171 € minus 152 € = 19 €. Ein Warenwirtschaftssystem ohne Buchhaltung liefert nur die erste Hälfte dieser Buchungen; die zweite Hälfte entsteht erst, wenn jemand die Belege erfasst.

E-Rechnung ab 2027: was Warenverkäufe an Unternehmen betrifft

Wer Waren an andere Unternehmen in Deutschland verkauft, muss diese Rechnungen nach Auslaufen der Übergangsregeln in § 27 Abs. 38 UStG als E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen. Nach der Vorschrift dürfen Rechnungen für Umsätze bis Ende 2026 noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format wie PDF übermittelt werden; für Umsätze im Jahr 2027 gilt das bis zum 31. Dezember 2027, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht mehr als 800.000 € betrug. Empfangen können muss ein Unternehmen E-Rechnungen laut Bundesfinanzministerium bereits seit dem 1. Januar 2025.

Für ein Warenwirtschaftssystem heißt das: Die Rechnung aus dem Verkauf muss als XRechnung oder ZUGFeRD entstehen, mit den Artikelpositionen, Mengen, Steuersätzen und der Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber. Eingehende Lieferantenrechnungen sollten als E-Rechnung gelesen und dem Einkauf zugeordnet werden können. Wie Sie XRechnungen erzeugen, beschreibt unser Ratgeber zur XRechnung-Software.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ihre Rechnungen nach § 34a UStDV immer als sonstige Rechnung übermitteln, also auf Papier oder als PDF; E-Rechnungen empfangen können müssen aber auch sie. Prüfen Sie Ihren Status mit der Steuerkanzlei, bevor Sie ein System allein wegen der E-Rechnung wechseln.

Was ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung kostet

Die Kosten setzen sich aus vier Teilen zusammen, von denen der Monatspreis oft der kleinste ist. Erstens die Lizenz: pro Nutzer und Monat, pro Tarifstufe oder als Festpreis je Tarif, meist netto zuzüglich Umsatzsteuer. Zweitens Add-ons: Lager, weitere Nutzer, weitere Filialen, Kassenanbindung oder API werden bei vielen Anbietern separat berechnet; der Tarif ohne Add-ons sieht günstiger aus, als er im Betrieb ist. Drittens die Einrichtung: Artikel, Anfangsbestände, Kunden und Kontenrahmen müssen ins System, per Import-Vorlage oder durch einen Dienstleister. Viertens die laufende Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei, die von der Art der Datenübergabe abhängt.

Zur Einordnung ein geprüfter Preis: Skyline Nexus ERP Solo kostet für Deutschland regulär 17 € pro Monat netto oder 170 € pro Jahr für einen Nutzer und einen Standort, mit Lager, Einkauf, Verkauf und Hauptbuch im Grundpreis; der Tarif Core für fünf Nutzer kostet 79 € pro Monat oder 790 € pro Jahr (Preisseite, Stand 11. Oktober 2026). Im Jahr sind das bei monatlicher Zahlung 12 x 17 € = 204 € für Solo und 12 x 79 € = 948 € für Core, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 242,76 € und 1.128,12 € brutto.

Rechnen Sie bei jedem Anbieter auf dieselbe Weise: zwölf Monate zum regulären Preis, plus die Add-ons, die Sie tatsächlich brauchen, plus die Einrichtung. Aktionspreise für die ersten Monate rechnen Sie separat aus und fragen, welcher Preis danach gilt.

Checkliste: ein Warenwirtschaftssystem auswählen

Diese Fragen trennen ein Lagerprogramm mit Rechnungsfunktion von einem Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung. Lassen Sie sich die Antworten vom Anbieter schriftlich geben, bevor Sie Daten übertragen.

  • Sind Lager, Einkauf und Buchhaltung im Grundpreis enthalten, oder welche Add-ons kommen hinzu?
  • Wie viele Nutzer und Lagerorte enthält der Tarif, und was kostet der nächste Nutzer oder Standort?
  • Nach welcher Methode wird der Bestand bewertet, und wird der Wareneinsatz je Verkauf automatisch gebucht?
  • Hat das Kassenmodul eine zertifizierte TSE, oder brauchen Sie eine separate Kasse für Barverkäufe?
  • Werden XRechnung und ZUGFeRD erzeugt und empfangene E-Rechnungen gelesen?
  • Wie erhält die Steuerkanzlei die Daten: DATEV-Format, Buchungsdatenservice oder Excel-Auswertungen, und arbeitet Ihre Kanzlei damit?
  • Gibt es eine Bankanbindung oder einen Datei-Import der Kontoauszüge, und reicht Ihnen der Datei-Import?
  • Welche Import-Vorlagen gibt es für Artikel, Kunden, Anfangsbestände und Kontenrahmen, und wie bekommen Sie Ihre Daten bei einem späteren Wechsel wieder heraus?

Wann ein Warenwirtschaftssystem zu früh oder zu viel ist

Nicht jeder Betrieb braucht ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung. Wer Dienstleistungen ohne Warenbestand verkauft, nur wenige Rechnungen im Monat schreibt oder die Buchhaltung vollständig an die Kanzlei gibt, fährt mit einer Rechnungssoftware oder einem Gratis-Tarif günstiger und einfacher. Ein ERP würde dann Funktionen bezahlen, die niemand nutzt.

Zu viel ist ein System auch, wenn es Voraussetzungen verlangt, die Sie nicht haben: eine eigene IT für den Selbstbetrieb, einen Entwickler für Anpassungen oder einen Partner für die Einführung. Für einen Betrieb mit einem Standort und wenigen Mitarbeitenden ist ein Standard-System, das mit Import-Vorlagen gefüllt wird, oft der einfachere Weg als ein frei anpassbares.

Der richtige Zeitpunkt ist erreicht, wenn Sie Bestände in einer Tabelle neben der Rechnungssoftware führen, Bestellungen außerhalb des Systems schreiben oder der Lagerwert erst nach der Inventur feststeht. Dann sparen Sie mit einem Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung Zeit und bekommen Zahlen, die Monat für Monat stimmen.

Warenwirtschaft und Buchhaltung in Skyline Nexus ERP

Skyline Nexus ERP führt Bestände je Standort und bietet dafür Berichte zu Bestand je Standort, Lagerbewertung, Lagerbewegungen, Bestandsalterung, Eröffnungs- und Schlussbestand, körperlicher Bestandsaufnahme und Ladenhütern. Umlagerungen zwischen Standorten erfassen Sie mit einem Status für ausstehend, unterwegs und abgeschlossen; sie verschieben den Bestand, werden aber nicht im Hauptbuch gebucht. Der Bestand wird nach FIFO bewertet: Jeder Verkauf verbraucht das älteste Einkaufslos, und daraus entsteht der Wareneinsatz in den Berichten und im Hauptbuch. Eine Bewertung nach gleitendem Durchschnitt bietet Skyline Nexus ERP nicht.

Die Verbindung zur Buchhaltung stellt die automatische Buchung her: Sobald ein Administrator die Auto-Buchung für Verkäufe, Einkäufe, Zahlungen und Abschreibungen aktiviert hat, erzeugt jeder abgeschlossene Verkauf und Einkauf im Hintergrund einen ausgeglichenen Buchungssatz, so wie im Rechenbeispiel oben. Operative Berichte wie Gewinn und Verlust aus Belegen, Einkaufs- und Verkaufsbericht, Steuerbericht, Lagerbericht, Chargenbericht und Bericht der Bestandskorrekturen stehen neben den Hauptbuchberichten mit Summen- und Saldenliste, Bilanz und GuV. Aus dem Verkauf erzeugt das System XRechnung und ZUGFeRD; Artikel, Kunden, Anfangsbestände und Kontenrahmen importieren Sie per Excel- oder CSV-Vorlage.

Wichtiger Hinweis für den Einzelhandel: Skyline Nexus ERP hat ein Kassenmodul, aber keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a Abs. 1 AO. Für Barverkäufe in Deutschland verwenden Sie eine Kasse mit zertifizierter TSE und übernehmen die Umsätze in Skyline Nexus ERP; das Kassenmodul selbst ist hier für Rechnungsverkäufe gedacht. Ebenfalls nicht enthalten sind DATEV-Export, ELSTER-Übermittlung und eine Bankanbindung; Kontoauszüge importieren Sie als Datei. Der Tarif Solo kostet 17 € pro Monat netto für einen Nutzer und einen Standort und beginnt mit einem kostenlosen ersten Monat mit allen Modulen und Ihren eigenen Daten, ohne Kreditkarte. Starten Sie den kostenlosen Monat mit Ihren Artikeln und Anfangsbeständen und prüfen Sie, ob Lager und Buchhaltung so zusammenarbeiten, wie Sie es brauchen.

Häufige Fragen

Gibt es ein Warenwirtschaftssystem kostenlos?

Ja, aber mit Grenzen. Ein Warenwirtschaftssystem kostenlos bedeutet entweder einen Gratis-Tarif mit einer festen Zahl von Belegen, einem Nutzer und oft ohne Buchhaltung, ein Open-Source-Programm ohne Lizenzgebühr, das Sie selbst betreiben, sichern und aktualisieren, oder den kostenlosen ersten Monat einer Bezahlsoftware. Wer Warenwirtschaft und vollständige Buchhaltung als fertig betriebenen Dienst mit mehreren Lagerorten will, zahlt in der Regel einen Monatspreis.

Was ist der Unterschied zwischen Warenwirtschaft und Buchhaltung?

Warenwirtschaft verwaltet Artikel, Bestände, Bestellungen, Wareneingang, Verkauf und Inventur, also den Warenfluss. Buchhaltung verwaltet Konten: Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatz, Wareneinsatz, Umsatzsteuer und Gewinn. Ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung verbindet beides, indem jeder Einkauf und jeder Verkauf automatisch einen Buchungssatz erzeugt und der Wareneinsatz aus den tatsächlichen Einkaufspreisen berechnet wird, statt erst bei der Inventur.

Welches Warenwirtschaftsprogramm eignet sich für den Einzelhandel?

Für den Einzelhandel eignet sich ein Warenwirtschaftsprogramm, das Bestände je Filiale, Barcodes, Verkaufspreisgruppen, Retouren mit Gutschrift und eine Inventur mit Differenzliste bietet und die Kassenfrage klar beantwortet: Entweder das Kassenmodul hat eine zertifizierte TSE nach § 146a Abs. 1 AO, oder Sie betreiben eine separate TSE-Kasse und übernehmen die Tagesumsätze. Welches Produkt das ist, hängt von Ihrer Kasse, Ihren Filialen und Ihrer Steuerkanzlei ab; prüfen Sie jedes System im Test mit eigenen Artikeln.

Brauche ich für ein Warenwirtschaftssystem eine TSE?

Eine TSE brauchen Sie nicht für die Warenwirtschaft, sondern für die Kasse. Nach § 146a Abs. 1 AO in Verbindung mit § 1 der Kassensicherungsverordnung müssen elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein; elektronische Buchhaltungsprogramme fallen ausdrücklich nicht darunter. Ein Warenwirtschaftssystem ohne TSE nutzen Sie für Bestellungen, Lager und Rechnungsverkäufe; für Barverkäufe im Laden brauchen Sie eine TSE-Kasse.

Was kostet ein Warenwirtschaftssystem mit Buchhaltung?

Die Kosten bestehen aus Lizenz, Add-ons, Einrichtung und der Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei. Lizenzen werden pro Nutzer, pro Tarifstufe oder als Festpreis je Tarif berechnet, netto zuzüglich Umsatzsteuer; Lager, weitere Nutzer und Filialen sind bei vielen Anbietern Add-ons. Als geprüfter Anhaltspunkt: Skyline Nexus ERP Solo kostet in Deutschland regulär 17 € pro Monat netto für einen Nutzer mit Lager, Einkauf und Hauptbuch, also 204 € im Jahr bei monatlicher Zahlung. Rechnen Sie bei jedem Anbieter zwölf reguläre Monate plus Add-ons plus Einrichtung.

Kann ein Warenwirtschaftssystem mehrere Lager verwalten?

Ein Warenwirtschaftssystem sollte Bestände je Lagerort oder Filiale führen, Umlagerungen zwischen den Standorten erfassen und den Bestand je Standort auswerten können. Prüfen Sie, ob mehrere Lagerorte im Grundpreis enthalten sind oder einen höheren Tarif voraussetzen, und ob eine Umlagerung nur den Bestand verschiebt oder auch in der Buchhaltung gebucht wird. Bei Skyline Nexus ERP ist die Zahl der Standorte an den Tarif gebunden: Solo enthält einen Standort, Core einen Standort mit der Möglichkeit, weitere hinzuzubuchen.

Welche Bewertungsmethode sollte ein Warenwirtschaftssystem nutzen?

Üblich sind FIFO und der gleitende Durchschnitt. Handelsrechtlich erlaubt § 256 HGB die Verbrauchsfolgen FIFO und LIFO und § 240 Abs. 4 HGB die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert; steuerlich erlaubt § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG bilanzierenden Unternehmen ausdrücklich LIFO. Entscheidend ist, dass das System die gewählte Methode konsequent anwendet und den Wareneinsatz je Verkauf automatisch bucht. Klären Sie die Methode mit Ihrer Steuerkanzlei; Skyline Nexus ERP bewertet nach FIFO und bietet keinen gleitenden Durchschnitt.

Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und ist keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Steuerbehörde oder einem qualifizierten Berater, bevor Sie handeln.

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