Zwei Belegarten, zwei Regelwerke
Die saudische E-Rechnung kennt die Standard-Steuerrechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen und die vereinfachte Steuerrechnung für Geschäfte mit Endverbrauchern — typischerweise den Bon, der an der Kasse ausgehändigt wird. Sie unterscheiden sich darin, was sie zeigen müssen, wann sie ZATCA, die saudische Steuerbehörde, erreichen und was als ausgestellt gilt.
Die falsche Belegart ist kein Schönheitsfehler. Eine Standardrechnung, die als vereinfachte Rechnung ausgestellt wird, umgeht die Clearance. Der Käufer hält dann ein Dokument in der Hand, das keine gültige Steuerrechnung ist, und kann die Vorsteuer daraus nicht gefahrlos geltend machen.
Was eine Standard-Steuerrechnung zeigen muss
Über die selbstverständliche Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum hinaus bezeichnet eine Standardrechnung beide Parteien vollständig:
Die Beträge werden in Saudi-Riyal ausgewiesen. Rechnen Sie in einer anderen Währung ab, müssen sowohl der Gegenwert in Riyal als auch der verwendete Wechselkurs angegeben sein.
- Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Registrierungsnummer des Verkäufers.
- Name, Anschrift und — sofern der Käufer umsatzsteuerlich registriert ist — dessen Umsatzsteuernummer.
- Das Ausstellungsdatum der Rechnung und das Lieferdatum, wenn es davon abweicht.
- Je Position Bezeichnung, Menge, Einzelpreis und angewandter Umsatzsteuersatz.
- Steuerpflichtiger Betrag, Umsatzsteuerbetrag und Zahlbetrag, jeweils gesondert ausgewiesen.
- Der Grund, wenn eine Position mit dem Nullsatz besteuert oder steuerbefreit ist statt dem Regelsatz zu unterliegen.
Was eine vereinfachte Rechnung zeigen muss
Eine vereinfachte Rechnung verzichtet auf den Großteil der Käuferangaben — ein Verbraucher an der Kasse wird nicht identifiziert —, behält aber die vollständigen Verkäuferangaben, die Positionsdetails, die Aufschlüsselung der Umsatzsteuer und den QR-Code. Die Erleichterung betrifft den Käufer, niemals die Steuer.
Der QR-Code ist eine festgelegte Struktur, kein Link
Ein QR-Code, der auf Ihr Kundenportal verweist, erfüllt die Anforderung nicht. Der Code muss festgelegte Felder in einer binären Tag-Length-Value-Kodierung tragen, Base64-kodiert: Name des Verkäufers, Umsatzsteuer-Registrierungsnummer, Zeitstempel der Rechnung, Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer und Umsatzsteuerbetrag — bei Belegen der Phase 2 ergänzt um Signatur und Daten des öffentlichen Schlüssels.
Das kann jeder mit einem Mobiltelefon prüfen, und genau darum geht es. Deshalb ist ein QR-Code, der korrekt dargestellt wird, aber einen falschen Gesamtbetrag kodiert, ein echter Konformitätsverstoß und kein Anzeigefehler.
Zweisprachige Darstellung
Arabisch ist auf der Rechnung Pflicht. Ein System, das arabische Beschriftungen erzeugt, aber die Schrift zerstört — unverbundene Buchstaben, umgekehrter Text, fehlende Glyphen in der PDF-Schriftart —, liefert ein Dokument, das formal zweisprachig und praktisch unbrauchbar ist. Prüfen Sie eine erzeugte PDF-Datei und einen gedruckten Thermobon, nicht nur den Bildschirm: Diese drei Ausgabewege scheitern auf unterschiedliche Weise.
Gutschriften und Belastungsanzeigen folgen der Rechnung
Eine Korrektur ist ein eigener Beleg. Gutschriften und Belastungsanzeigen unterliegen denselben Konformitätsanforderungen wie die Rechnung, die sie berichtigen, müssen auf diese Ursprungsrechnung verweisen und durchlaufen denselben Weg über Clearance oder Reporting. Eine freigegebene Rechnung durch Löschen zu stornieren ist nicht möglich — die Korrektur ist das vorgesehene Mittel, und sie lässt den Prüfpfad unversehrt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Standard- und einer vereinfachten Steuerrechnung?
Die Standard-Steuerrechnung dient Geschäften zwischen Unternehmen, die vereinfachte Steuerrechnung Geschäften mit Endverbrauchern, typischerweise als Bon an der Kasse. Sie unterscheiden sich darin, was sie zeigen müssen, wann sie ZATCA erreichen und was als ausgestellt gilt. Die falsche Belegart ist kein Schönheitsfehler: Eine als vereinfacht ausgestellte Standardrechnung umgeht die Clearance, sodass der Käufer keine gültige Steuerrechnung besitzt und die Vorsteuer daraus nicht gefahrlos geltend machen kann.
Was muss eine Standard-Steuerrechnung zeigen?
Über Rechnungsnummer und Datum hinaus bezeichnet sie beide Parteien vollständig: Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Registrierungsnummer des Verkäufers sowie Name, Anschrift und — sofern registriert — die Umsatzsteuernummer des Käufers. Sie enthält außerdem Ausstellungs- und abweichendes Lieferdatum, je Position Bezeichnung, Menge, Einzelpreis und Steuersatz sowie steuerpflichtigen Betrag, Umsatzsteuerbetrag und Zahlbetrag gesondert ausgewiesen — mit Begründung, wenn eine Position dem Nullsatz unterliegt oder steuerbefreit ist. Die Beträge stehen in Saudi-Riyal; bei Rechnungen in anderer Währung müssen Riyal-Gegenwert und verwendeter Wechselkurs angegeben sein.
Kann der QR-Code einfach ein Link auf unser Kundenportal sein?
Nein. Ein QR-Code mit einer URL erfüllt die Anforderung nicht. Der Code muss festgelegte Felder in einer binären Tag-Length-Value-Kodierung tragen, Base64-kodiert: Name des Verkäufers, Umsatzsteuer-Registrierungsnummer, Zeitstempel, Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer und Umsatzsteuerbetrag, bei Belegen der Phase 2 ergänzt um Signatur und Daten des öffentlichen Schlüssels. Jeder kann ihn mit einem Mobiltelefon prüfen — deshalb ist ein korrekt dargestellter QR-Code mit falschem Gesamtbetrag ein Konformitätsverstoß und kein Anzeigefehler.
Muss die Rechnung auf Arabisch sein?
Arabisch ist auf der Rechnung Pflicht. Ein System, das arabische Beschriftungen erzeugt, aber die Schrift zerstört — unverbundene Buchstaben, umgekehrter Text, fehlende Glyphen in der PDF-Schriftart —, liefert ein Dokument, das formal zweisprachig und praktisch unbrauchbar ist. Prüfen Sie eine erzeugte PDF-Datei und einen gedruckten Thermobon, nicht nur den Bildschirm, denn diese drei Ausgabewege scheitern auf unterschiedliche Weise.
Wie storniert oder berichtigt man eine bereits freigegebene Rechnung?
Nicht durch Löschen — das ist nicht möglich. Die Korrektur ist ein eigener Beleg: Gutschriften und Belastungsanzeigen unterliegen denselben Konformitätsanforderungen wie die Rechnung, die sie berichtigen, müssen auf die Ursprungsrechnung verweisen und durchlaufen denselben Weg über Clearance oder Reporting. Genau diese Form der Korrektur lässt den Prüfpfad unversehrt.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und ist keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Steuerbehörde oder einem qualifizierten Berater, bevor Sie handeln.
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